Akutfall? EN

Entscheidungsarchiv

Die tragenden Entscheidungen der Umsatzsteuer-Verteidigung — mit unserem Leitsatz aus Verteidigersicht und dem amtlichen Volltext. Wir spiegeln amtliche Werke (§ 5 UrhG); maßgeblich ist stets die amtliche Fassung. Direkt zur durchsuchbaren Volldatenbank (181 Entscheidungen) ↓

Das Fundament der Verteidigung

EuGHC-439/04 u. C-440/04

Kittel und Recolta

ECLI:EU:C:2006:446

Der Ursprung des Wissen-müssen-Standards: Der Vorsteuerabzug darf nur versagt werden, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem betrugsbehafteten Umsatz beteiligt — Gutgläubigkeit bleibt geschützt.

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EuGHC-80/11 u. C-142/11

Mahagében und Dávid

ECLI:EU:C:2012:373

Die Beweislast liegt bei der Finanzverwaltung (Rn. 61 ff.): Objektive Umstände des Wissens oder Wissenmüssens muss die Behörde nachweisen — pauschale Verdächtigungen und übertragene Prüfpflichten sind unzulässig.

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EuGHC-131/13 u.a.

Italmoda

ECLI:EU:C:2014:2455

Die harte Kehrseite: Bei nachgewiesenem Wissen(-müssen) sind Vorsteuerabzug, Befreiung und Erstattung auch ohne nationale Rechtsgrundlage zu versagen — Ausgangspunkt der Mehrfachbelastungs-Debatte, gegen die das Überkompensationsverbot in Stellung zu bringen ist.

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EuGHC-512/21

Aquila Part Prod Com

ECLI:EU:C:2022:950

Rn. 52: Vermutungen genügen nicht — die Behörde muss die objektiven Umstände des Wissens oder Wissenmüssens konkret belegen. Zugleich der zentrale Anker für das USt-TCMS: Dokumentierte Sorgfalt entkräftet den Vorwurf strukturell.

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EuGHC-537/22

Global Ink Trade

ECLI:EU:C:2024:6

Bestätigung der Beweislast-Linie gegen behördliche Beweismaß-Absenkung: Die Versagung bleibt an konkrete, von der Verwaltung nachzuweisende Umstände gebunden — Prüfpflichten dürfen nicht grenzenlos überspannt werden.

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Verfahren & Waffengleichheit

EuGHC-189/18

Glencore Agriculture Hungary

ECLI:EU:C:2019:861

Waffengleichheit bei der Akteneinsicht: Der Steuerpflichtige muss Zugang zu den Beweisen aus Parallelverfahren erhalten, auf die sich die Behörde stützt — sonst sind die Feststellungen unverwertbar.

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EuGHC-331/23

Dranken Van Eetvelde

ECLI:EU:C:2024:1027

Rn. 32: Gesamtschuldnerische Haftung für fremde Mehrwertsteuer setzt die Möglichkeit des Entlastungsbeweises voraus — verschuldensunabhängige Automatik-Haftung ist unionsrechtswidrig.

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EuGHC-158/25

Urteil vom 16.07.2026

ECLI:EU:C:2026:591

Art. 47 GRCh: Wer für fremde Steuerschulden in Haftung genommen wird, muss die zugrunde liegende Festsetzung inzident angreifen können. Für die Organhaftung nach § 69 AO unmittelbar relevant — und wir übertragen den Rechtsgedanken konsequent auf § 71 AO: Wer haften soll, muss angreifen können.

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Die deutsche Linie 2023–2026

BFHV R 3/25

Vertrauensschutz iGL

ECLI:DE:BFH:2025:U.181225.VR3.25.0

Die Gelangensbestätigung ist keine Voraussetzung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG — und dokumentierte Sorgfalt trägt: qualifizierte BZSt-Bestätigung vor Geschäftsabschluss, Registerauszug, Ausweisabgleich. Der Anti-Formalismus-Beleg des V. Senats für die Verteidigung der Steuerfreiheit.

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BFHVII R 18/24

Haftung: Akzessorietät

ECLI:DE:BFH:2026:U.210426.VIIR18.24.0

Keine Durchbrechung der Akzessorietät beim bloßen Teilnehmer: § 191 Abs. 5 Satz 2 AO gilt nur für Täter — ist die Erstschuld verjährt, fällt der Haftungsbescheid gegen den Gehilfen (entschieden zu verkürzten Einfuhrabgaben; Maßstab für jede Inanspruchnahme nach § 71 AO).

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BFHXI R 1/20

Vertrauensschutz § 6a Abs. 4 UStG

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns schützt — wenn sie dokumentiert ist.

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BFHV R 15/24

Vorsteuerabzug: weiter Zusammenhang

ECLI:DE:BFH:2026:U.070526.VR15.24.0

Der neutralitätsgeschützte Vorsteuerabzug reicht weit: auch Beratungskosten zur Anspruchsdurchsetzung bei nur beabsichtigter Tätigkeit berechtigen zum Abzug — gegen enge Zusammenhangs-Anforderungen der Verwaltung.

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Vermögen, Versicherung, Einziehung

BGHIV ZR 217/19

D&O: Schadensersatzbegriff

ECLI:DE:BGH:2020:181120UIVZR217.19.0

Der BGH setzt den Maßstab: Auch ein gesetzlicher Ersatzanspruch eigener Art ist ein D&O-gedeckter Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz — entscheidend ist der Ausgleichscharakter, nicht das Etikett. Wir vertreten: Für die Steuerhaftung nach §§ 69, 34 AO gilt nichts anderes; die Schadensersatz-Rechtsprechung des BFH trägt die Deckung. Durchgesetzt wird sie am Bedingungswerk — dafür der VSK-Policen-Check.

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BGH1 StR 557/25

Einziehung: Soll-Ist-Vergleich

Einziehung von 2,66 Mio. Euro auf 283.109,25 Euro reduziert: Die Verkürzungsberechnung verlangt einen vollständigen Soll-Ist-Vergleich — ein scharfes Schwert gegen überschießende Vermögensabschöpfung.

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BGH1 StR 510/25

Verkürzungsberechnung

Vorläufer der Soll-Ist-Linie: Die Bestimmung verkürzter Umsatzsteuer verlangt eine vollständige Gegenüberstellung von Soll und Ist je Besteuerungszeitraum — Schätzungsabkürzungen tragen keine Einziehung.

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Redaktionsstand: 22.08.2026. Unsere Leitsätze sind Verteidiger-Einordnungen — maßgeblich ist stets der verlinkte amtliche Volltext. Substanzielle Korrekturen an Entscheidungsdarstellungen dokumentieren wir transparent.

Der Gesamtbestand: 181 Entscheidungen und Dokumente

Kartographiert aus unserer Rechtsprechungsdatenbank — mit Arbeits-Tenor je Entscheidung. Volltexte ergänzen wir fortlaufend; die Leitentscheidungen oben sind bereits gespiegelt.

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