Akutfall? EN

Entscheidungsarchiv

Die tragenden Entscheidungen der Umsatzsteuer-Verteidigung — mit unserem Leitsatz aus Verteidigersicht und dem amtlichen Volltext. Wir spiegeln amtliche Werke (§ 5 UrhG); maßgeblich ist stets die amtliche Fassung.

EuGHC-439/04 u. C-440/04

Kittel und Recolta

ECLI:EU:C:2006:446

Der Ursprung des Wissen-müssen-Standards: Der Vorsteuerabzug darf nur versagt werden, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem betrugsbehafteten Umsatz beteiligt — Gutgläubigkeit bleibt geschützt.

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EuGHC-80/11 u. C-142/11

Mahagében und Dávid

ECLI:EU:C:2012:373

Die Beweislast liegt bei der Finanzverwaltung (Rn. 61 ff.): Objektive Umstände des Wissens oder Wissenmüssens muss die Behörde nachweisen — pauschale Verdächtigungen und übertragene Prüfpflichten sind unzulässig.

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EuGHC-131/13 u.a.

Italmoda

ECLI:EU:C:2014:2455

Die harte Kehrseite: Bei nachgewiesenem Wissen(-müssen) sind Vorsteuerabzug, Befreiung und Erstattung auch ohne nationale Rechtsgrundlage zu versagen — Ausgangspunkt der Mehrfachbelastungs-Debatte, gegen die das Überkompensationsverbot in Stellung zu bringen ist.

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EuGHC-189/18

Glencore Agriculture Hungary

ECLI:EU:C:2019:861

Waffengleichheit bei der Akteneinsicht: Der Steuerpflichtige muss Zugang zu den Beweisen aus Parallelverfahren erhalten, auf die sich die Behörde stützt — sonst sind die Feststellungen unverwertbar.

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EuGHC-512/21

Aquila Part Prod Com

ECLI:EU:C:2022:950

Rn. 52: Vermutungen genügen nicht — die Behörde muss die objektiven Umstände des Wissens oder Wissenmüssens konkret belegen. Zugleich der zentrale Anker für das USt-TCMS: Dokumentierte Sorgfalt entkräftet den Vorwurf strukturell.

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EuGHC-537/22

Global Ink Trade

ECLI:EU:C:2024:6

Bestätigung der Beweislast-Linie gegen behördliche Beweismaß-Absenkung: Die Versagung bleibt an konkrete, von der Verwaltung nachzuweisende Umstände gebunden — Prüfpflichten dürfen nicht grenzenlos überspannt werden.

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EuGHC-331/23

Dranken Van Eetvelde

ECLI:EU:C:2024:1027

Rn. 32: Gesamtschuldnerische Haftung für fremde Mehrwertsteuer setzt die Möglichkeit des Entlastungsbeweises voraus — verschuldensunabhängige Automatik-Haftung ist unionsrechtswidrig.

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EuGHC-158/25

Urteil vom 16.07.2026

ECLI:EU:C:2026:591

Art. 47 GRCh: Wer für fremde Steuerschulden in Haftung genommen wird, muss die bestandskräftige Festsetzung gegen die Gesellschaft inzident angreifen können — unmittelbar verwertbar in Verfahren nach §§ 69, 71 AO.

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BFHV R 3/25

Vorsteuerversagung

ECLI:DE:BFH:2025:U.181225.VR3.25.0

Aktuelle deutsche Umsetzung der Kittel-Linie durch den V. Senat: Maßstab und Grenzen der Versagung nach § 25f UStG im Licht der EuGH-Vorgaben.

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BFHVII R 18/24

Haftung

ECLI:DE:BFH:2026:U.210426.VIIR18.24.0

Der VII. Senat konkretisiert die Haftungsinanspruchnahme im Karussellkontext — Pflichtlektüre für jede Verteidigung gegen Haftungsbescheide.

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BFHXI R 1/20

Vertrauensschutz § 6a Abs. 4 UStG

Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns schützt — wenn sie dokumentiert ist.

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BGHIV ZR 217/19

D&O-Deckung der Steuerhaftung

ECLI:DE:BGH:2020:181120UIVZR217.19.0

Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach §§ 69, 34 AO ist ein gedeckter Vermögensschaden der D&O-Versicherung — Grundlage des VSK-Policen-Checks.

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BGH1 StR 557/25

Einziehung: Soll-Ist-Vergleich

Einziehung von 2,66 Mio. Euro auf 283.109,25 Euro reduziert: Die Verkürzungsberechnung verlangt einen vollständigen Soll-Ist-Vergleich — ein scharfes Schwert gegen überschießende Vermögensabschöpfung.

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BFHV R 15/24

Vorsteuerabzug: weiter Zusammenhang

ECLI:DE:BFH:2026:U.070526.VR15.24.0

Der neutralitätsgeschützte Vorsteuerabzug reicht weit: auch Beratungskosten zur Anspruchsdurchsetzung bei nur beabsichtigter Tätigkeit berechtigen zum Abzug — gegen enge Zusammenhangs-Anforderungen der Verwaltung.

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BGH1 StR 510/25

Verkürzungsberechnung

Vorläufer der Soll-Ist-Linie: Die Bestimmung verkürzter Umsatzsteuer verlangt eine vollständige Gegenüberstellung von Soll und Ist je Besteuerungszeitraum — Schätzungsabkürzungen tragen keine Einziehung.

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