Ein Tax Compliance Management System lebt nicht im Ordner, sondern im Tagesgeschäft. Deshalb weisen wir an dieser Stelle auf Werkzeuge Dritter hin, die aus unserer Sicht denselben Gedanken tragen wie diese Seiten: Prüfhandlungen dort dokumentieren, wo sie entstehen — im Einkauf, im Verkauf, in der Warenwirtschaft. Drei Grundsätze gelten für jede Nennung auf dieser Seite: Wir erhalten keine Vergütung für Nennungen oder Verlinkungen. Wir bleiben in der Prüfung unabhängig — auch gegenüber den hier genannten Werkzeugen. Und Software ersetzt keine rechtliche Beurteilung: Ob ein Kontrollsystem im Einzelfall trägt, bleibt eine Frage des Mandats.
NEXTwawi — Warenwirtschaft mit Compliance-Baustein für den Telekommunikationshandel
NEXTwawi ist ein browserbasiertes Warenwirtschaftssystem der Diagonal.Software GmbH (Schaafheim) für den Telekommunikations- und Mobilfunkhandel. Es bildet die branchentypischen Abläufe ab — Seriennummern- und IMEI-Erfassung, Wareneingang und -ausgang, Abrechnung, Reverse-Charge-Konstellationen — und enthält mit „VAT Check EU" und dem Modul „Compliance Management" Funktionen, die Prüfschritte der Umsatzsteuer-Sorgfalt unmittelbar im Warenwirtschaftsprozess verankern: die qualifizierte USt-IdNr.-Prüfung im Vorgang statt neben dem Vorgang, die Dokumentation je Transaktion statt je Quartal.
Transparenz in eigener Sache: An der fachlichen Konzeption der Compliance-Logik dieses Systems haben Berater unseres Hauses mitgewirkt. Genau deshalb nennen wir das Werkzeug — und genau deshalb sagen wir ebenso deutlich: Der Einsatz einer Software begründet für sich genommen kein wirksames TCMS. Sie kann Prüfschritte erzwingen und beweisfest dokumentieren; die Risikoanalyse, die Regelsetzung und die Bewertung im Ernstfall bleiben Aufgaben von Menschen — Ihren und unseren.
Zu NEXTwawi (externe Website, öffnet in neuem Fenster) →
Was ein Werkzeug leisten muss, um hier zu stehen
Wir nennen keine Logos, sondern Funktionen. Ein Werkzeug gehört in dieses Ökosystem, wenn es Prüfhandlungen zum Zeitpunkt des Geschäfts erzwingt oder zumindest nahelegt, wenn es diese Handlungen revisionssicher und exportierbar dokumentiert, und wenn es im Ernstfall die Frage beantworten hilft, die über Verfahren entscheidet: Was wussten Sie am Tag der Lieferung — und was haben Sie geprüft? Werkzeuge, die nur berichten, ohne zu dokumentieren, oder die Zertifikats-Sicherheit versprechen, nehmen wir nicht auf.
FAQ
Erhält VSK eine Vergütung, wenn wir NEXTwawi einsetzen?
Nein. Wir erhalten weder für die Nennung noch für eine Nutzung durch Sie eine Vergütung oder Provision. Die fachliche Mitwirkung an der Compliance-Logik legen wir offen, weil Transparenz Teil unserer Beweisarchitektur ist — auch in eigener Sache.
Reicht die Software als TCMS?
Nein. Ein Tax Compliance Management System im Sinne von IDW PS 980 und AEAO zu § 153 besteht aus Risikoanalyse, Regeln, Zuständigkeiten, Schulung, Kontrolle und Dokumentation. Software kann mehrere dieser Elemente tragen — ersetzen kann sie das System nicht. Was bei Ihnen fehlt, zeigt der Quick Scan in zehn Fragen.
Nehmen Sie weitere Partner auf?
Ja, nach denselben Grundsätzen: nachweisorientierte Funktion, dokumentierte Prüfschritte, keine Sicherheitsversprechen. Sprechen Sie uns an.
Sie wollen wissen, ob Ihre Werkzeug-Landschaft die Sorgfalt trägt, die § 25f UStG verlangt? 15 Minuten, kostenfrei: Sie schildern. Wir ordnen ein. → Vertrauliche Ersteinschätzung Erst selbst prüfen? → USt-TCMS Quick Scan starten
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