The decisions that carry VAT defence work — with our defence-perspective headnote and the official full text. Official works are mirrored (§ 5 UrhG); the official version prevails.
EuGHC-439/04 u. C-440/04
Kittel und Recolta
ECLI:EU:C:2006:446
Der Ursprung des Wissen-müssen-Standards: Der Vorsteuerabzug darf nur versagt werden, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem betrugsbehafteten Umsatz beteiligt — Gutgläubigkeit bleibt geschützt.
Die Beweislast liegt bei der Finanzverwaltung (Rn. 61 ff.): Objektive Umstände des Wissens oder Wissenmüssens muss die Behörde nachweisen — pauschale Verdächtigungen und übertragene Prüfpflichten sind unzulässig.
Die harte Kehrseite: Bei nachgewiesenem Wissen(-müssen) sind Vorsteuerabzug, Befreiung und Erstattung auch ohne nationale Rechtsgrundlage zu versagen — Ausgangspunkt der Mehrfachbelastungs-Debatte, gegen die das Überkompensationsverbot in Stellung zu bringen ist.
Waffengleichheit bei der Akteneinsicht: Der Steuerpflichtige muss Zugang zu den Beweisen aus Parallelverfahren erhalten, auf die sich die Behörde stützt — sonst sind die Feststellungen unverwertbar.
Rn. 52: Vermutungen genügen nicht — die Behörde muss die objektiven Umstände des Wissens oder Wissenmüssens konkret belegen. Zugleich der zentrale Anker für das USt-TCMS: Dokumentierte Sorgfalt entkräftet den Vorwurf strukturell.
Bestätigung der Beweislast-Linie gegen behördliche Beweismaß-Absenkung: Die Versagung bleibt an konkrete, von der Verwaltung nachzuweisende Umstände gebunden — Prüfpflichten dürfen nicht grenzenlos überspannt werden.
Rn. 32: Gesamtschuldnerische Haftung für fremde Mehrwertsteuer setzt die Möglichkeit des Entlastungsbeweises voraus — verschuldensunabhängige Automatik-Haftung ist unionsrechtswidrig.
Art. 47 GRCh: Wer für fremde Steuerschulden in Haftung genommen wird, muss die bestandskräftige Festsetzung gegen die Gesellschaft inzident angreifen können — unmittelbar verwertbar in Verfahren nach §§ 69, 71 AO.
Einziehung von 2,66 Mio. Euro auf 283.109,25 Euro reduziert: Die Verkürzungsberechnung verlangt einen vollständigen Soll-Ist-Vergleich — ein scharfes Schwert gegen überschießende Vermögensabschöpfung.
Der neutralitätsgeschützte Vorsteuerabzug reicht weit: auch Beratungskosten zur Anspruchsdurchsetzung bei nur beabsichtigter Tätigkeit berechtigen zum Abzug — gegen enge Zusammenhangs-Anforderungen der Verwaltung.
Vorläufer der Soll-Ist-Linie: Die Bestimmung verkürzter Umsatzsteuer verlangt eine vollständige Gegenüberstellung von Soll und Ist je Besteuerungszeitraum — Schätzungsabkürzungen tragen keine Einziehung.