Impressum​

Impressum

Angaben gem. §§ 5 TMG, 2, 3 DL-InfoV

Rechtsform:
Vogel, Sprinke & Kollegen ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit den jeweils alleinvertretungsberechtigten Gesellschaftern Uwe Vogel, Alexander Krieger und Hermann Spindler.

Kontakt:
Hinter den Zäunen 4a, 68519 Viernheim
Tel.  (0 62 04) 97 21 – 0
Fax: (0 62 04) 97 21 – 97
E-Mail: info@vogel-sprinke.de

Umsatzsteueridentifikations-Nr. gem. § 27 a) USTG:
DE200857933

Berufsbezeichnung u. zuständige Kammern:
Steuerberater und Diplombetriebswirt Uwe Vogel ist in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerberater zugelassen und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der folgenden Rechtsanwaltskammer an:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt

Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherung AG
Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln

Räumlicher Geltungsbereich:
Steuerberater:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a)    welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b)    aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
c)    welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Die Risikoausschlüsse gem. Ziffer a) und b) gelten jedoch nicht für das Europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Rechtsanwälte:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie der Tätigkeit der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.

Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberater:   

  • StBerG – Steuerberatungsgesetz
  • DVStB – Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
  • BOStB – Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
  • StBGebV – Steuerberatergebührenverordnung

Die berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater können über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) abgerufen werden.

Rechtsanwälte:  

  • BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • FAO – Fachanwaltsordnung
  • RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abgerufen werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten auf Grund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Steuerberater:
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Steuerberaterkammer (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG), im Internet zu finden über die Homepage der Steuerberaterkammer Hessen (www.stbk-hessen.de).

Rechtsanwälte:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder per E-Mail (schlichtungsstelle@brak.de).

Gebührenhinweis § 49 b BRAO:
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen.

Ausschluss der Kostenerstattung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten § 12 a ArbGG:
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht, sowohl außergerichtlich, als auch in Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes gegenüber der Gegenseite.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Website dienen der Darstellung der Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Vogel, Sprinke & Kollegen. Sie stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch können sie eine solche ersetzen.

Vogel, Sprinke & Kollegen übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen. Dies gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die diese Website  über Hyperlinks, direkt oder indirekt verweist und auf die Vogel, Sprinke & Kollegen keinen Einfluss hat.