Aktuell gibt es zwar Stimmen – u. a. vom Bundesrechnungshof –, die eine Pflicht zur Nutzung von elektronischen Aufzeichnungssystemen (eAS) mit integrierter, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) fordern, aber weiterhin ist die Kassenführung mittels offener Ladenkasse zulässig.
Checkliste zur Kassenführung mittels offener Ladenkasse (OLK) ab 2024
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