Erinnerung: Meldepflicht zum Transparenzregister

Erinnerung: Meldepflicht zum Transparenzregister

Wir wollen Sie an dieser Stelle nochmals an die Meldepflicht zum Transparenzregister für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften erinnern. Diese sind, unabhängig davon, ob sie bereits in anderen elektronischen Registern (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) eingetragen sind, zur zusätzlichen Eintragung in das Transparenzregister und der Anmeldung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet.

Für juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, die bereits vor dem 01.08.2021 gegründet wurden und in einem elektronisch geführten Register bereits registriert sind, gelten für die Eintragungspflicht die folgenden Übergangsfristen:

  • Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31.03.2022;
  • GmbH, Genossenschaften, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften bis zum 30.06.2022;
  • Alle anderen Fälle (z.B. Stiftungen, eingetragene Personengesellschaften) bis zum 31.12.2022.

Die Meldung zum Transparenzregister ist elektronisch bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle unter www.transparenzregister.de vorzunehmen.

Gemeldet werden muss der sogenannte wirtschaftlich Berechtigte, d. h. diejenige natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die betreffende Vereinigung oder Gesellschaft letztendlich steht.

Bei juristischen Personen des Privatrechts (z.B. GmbH) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. KG) gelten natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte, die unmittelbar oder mittelbar

  • Eigentümer von mehr als 25 % des Kapitals sind,
  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder
  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (z.B. über ein Vetorecht oder als Komplementär).

Kann nach diesen Kriterien kein wirtschaftlich Berechtigter festgestellt werden, etwa weil in einer Gesellschaft keiner der Gesellschafter mehr als 25 % der Anteile hält, muss als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter (bei der GmbH also der Geschäftsführer) oder der geschäftsführende Gesellschafter eingetragen werden.

Alexander Krieger

Rechtsanwalt

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