Zum 01.08.2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Hierdurch soll das Transparenzregister, das bislang als Auffangregister fungierte, auf ein Vollregister umgestellt werden. Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) besteht bereits seit Juni 2017 für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e. V., rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, OHG, Partnergesellschaft), außerdem auch