Wir wollen Sie an dieser Stelle nochmals an die Meldepflicht zum Transparenzregister für alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften erinnern. Diese sind, unabhängig davon, ob sie bereits in anderen elektronischen Registern (z.B. Handelsregister, Partnerschaftsregister) eingetragen sind, zur zusätzlichen Eintragung in das Transparenzregister und der Anmeldung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. Für juristische Personen